Damit Wohnen
bezahlbar bleibt.

Mit einem Ja zur Wohninitiative hat die Stadt dafür zu sorgen, dass sich die Zahl der Wohnungen
im Eigentum von Wohnbaugenossenschaften und gemeinnützigen Bauträgern stetig erhöht.

  • Wohnen ist ein existenzielles Bedürfnis. Die angemessene Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum wird für Wetzikon immer wichtiger.

  • Wohnungen von gemeinnützigen Genossenschaften oder der öffentlichen Hand sind der 
    Spekulation entzogen.

  • Wir brauchen Massnahmen für ein Wohnangebot mit zahlbaren, fairen Mieten.
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Vorteile des genossenschaftlichen Wohnungsbaus

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Die wichtigsten Begriffe

Preisgünstig wird analog der kantonalen Verordnung über den preisgünstigen Wohnraum (PWV) vom 11. Juli 2018 definiert.

Gemeinnütziger Wohnungsbau:
Gemäss Wohnraumförderungsgesetz gilt eine Tätigkeit als gemeinnützig, wenn sie nicht gewinnstrebig ist und der Deckung des Bedarfs an preisgünstigem Wohnraum dient. Gemeinnützige Bauträger dürfen keine Tantiemen ausrichten und die Ausschüttung von Dividenden ist beschränkt.

Soziale Durchmischung:
Das Mieten von Wohnungen soll allen Menschen offenstehen. Die Umsetzung einer sozialen Durchmischung beruht auf wenigen Grundsätzen, die keine starre Entwicklung vorgeben, hingegen langfristig eine ausgewogene soziale Durchmischung gewährleisten. Kriterien der angestrebten sozialen Durchmischung sind: Alter, Geschlecht, Einkommen/Vermögen, Berufs- und Bildungshintergrund und Staatsangehörigkeit. Unterschiedliche Haushaltstypen sollen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen und langfristig erhalten bleiben.


 

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